Als Mitarbeiter können Sie Verstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind, anonym melden.
Anonyme Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt.
Alle Anfragen werden vertraulich und sicher behandelt.
Personalbezogene Angelegenheiten
Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten, dem Geschäftsführer oder der Personalabteilung besprochen werden.
Auf dieser Seite können Sie eine neue sichere Meldung erstellen oder eine bestehende Meldung weiterverfolgen.
Die Nachverfolgung Ihrer Meldungen kann aus zahlreichen Gründen relevant sein:
Sie können eine vertrauliche Meldung mit Angaben Ihrer Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Ihre Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Ihre Meldung vertraulich bearbeiten. Ihre Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung anonym behandelt.
Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihre Zustimmung zur Offenheit über Ihre Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist.
Wenn Sie das Hinweisgebersystem vertraulich nutzen, werden Ihr Fall und Sie registriert, so dass Sie ab dem ersten Kontakt einen etwaigen Schutzanspruch nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren können.
Es empfiehlt sich immer, die Möglichkeit der vertraulichen Meldung zu nutzen, da diese die bestmögliche Fallbearbeitung bietet und Ihnen den bestmöglichen Schutz gewährleistet.
Sie können eine anonyme Meldung auswählen, wenn Sie Ihre Identität nicht gegenüber Beteiligten des Prozesses preisgeben möchten.
Im Fall einer anonymen Meldung kann es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig für Sie werden, sich auf den Schutz durch die Whistleblower-Gesetzgebung zu berufen.
Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei diesem Prozess keine elektronischen Spuren hinterlassen. Prüfen Sie die Dateien, die Sie hochladen auf Metadaten und verwenden Sie dieses System nicht über einen von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten PC oder über ein solches Mobiltelefon. Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, erlangen Sie den bestmöglichen Schutz als anonymer Whistleblower. Sollten Sie versehentlich Daten übermitteln, die Sie identifizierbar machen, werden wir diese vertraulich behandeln.
Wir empfehlen Ihnen die vertrauliche Meldeoption zu verwenden, da diese Ihnen den bestmöglichen Schutz bietet.
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